Häufige Fragen

Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen, also auch urteilsfähige Minderjährige. Wenn hingegen jemand die Fähigkeit eingebüsst hat, vernunftgemäss zu handeln (beispielsweise infolge einer Demenz), kann diese Person keine Patientenverfügung mehr erstellen.

Wann kommt die Patientenverfügung zur Anwendung?
Eine Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr urteilsfähig ist.

Muss die Patientenverfügung befolgt werden?
Ja. Einer Patientenverfügung muss entsprochen werden, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.

Was kostet die Hinterlegung der Patientenverfügung auf PV24.ch?
Die Hinterlegung kostet 42 Franken pro Jahr (einschliesslich einer zweiten Hinterlegung bei einer allfälligen Änderung der Patientenverfügung).

Ich habe meine Notfallkarte verloren. Was soll ich tun?
Erteilen Sie einen Sperrungsauftrag und senden Sie diesen an PV24, Gewerbestrasse 9, 6330 Cham.
Sie können den Auftrag auch per Fax (041 552 04 25) oder per E-Mail (info@PV24.ch) übermitteln.
In jeden Fall benötigen Sie die Personennummer, welche Ihnen bei der Hinterlegung mitgeteilt wurde.
Wenn Sie die Karte wieder finden, können Sie per Formular die Aufhebung der Sperrung veranlassen.
Wenn Sie die Karte nicht mehr finden, müssen Sie Ihre Patientenverfügung neu hinterlegen. Senden Sie dazu eine Kopie Ihrer Verfügung zusammen mit dem entsprechenden Formular an PV24, Gewerbestrasse 9, 6330 Cham.

Ich möchte die hinterlegte Patientenverfügung abrufen, kann mich aber nicht anmelden bzw. das Dokument nicht öffnen. Was soll ich tun?
Überprüfen Sie, ob Sie die Zugangsdaten exakt so eingegeben haben wie auf der Notfallkarte aufgedruckt. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie die neueste Version des Programms "Adobe Acrobat Reader" installiert haben. Sie können die Software hier downloaden.

Wie gewährleistet PV24 den Schutz der Daten?
Es besteht ein dreifacher Schutz:
  1. Die Hinterlegung der Patientenverfügung erfolgt in verschlüsselter Form. Die Entschlüsselung ist nur mit den Zugangsdaten auf der Notfallkarte möglich. PV24 behält keine Angaben zum Passwort.
  2. PV24 retourniert die zur Hinterlegung eingesandte Patientenverfügung an die Erstellerin / den Ersteller und macht keine Kopien.
  3. Die Speicherung und der Abruf der Daten sind durch verschiedene technische Massnahmen speziell abgesichert. Diese Schutzvorkehrungen werden fortlaufend aktualisiert.